DE    |   EN

Positive Eugenik

Satzungsgemäß kam der „Deutschen Röntgengesellschaft“ in der NS-Zeit auch „die Beratung und Unterstützung der Reichsärztekammer bei der Verwertung der Röntgenkunde und Strahlenforschung im Dienst der Volksgesundheit“ zu. Die individuelle, strahlendiagnostische und -therapeutische Krankenversorgung wurde um die bevölkerungsmedizinische Perspektive der „Zwecke der Volks-Hygiene bei Reihenuntersuchungen, Verhütung von Schädigungen auf dem Gebiete der Eugenik“ erweitert.

 

Neben die Vermittlung allgemeiner Grundsätze zum Schutz der individuellen Gesundheit, die stets zum ärztlichen Selbstverständnis als Haus- oder Familienarzt gehört hatte, trat nun die Sorge um die quantitative und qualitative Zusammensetzung des „Volkskörpers“. Dieser sollte durch gezielte Unterstützung der „wertvollen“ Bestandteile der Bevölkerung (positive Eugenik) verbessert werden, der die „Ausmerze“ der „Minderwertigen“ als negative eugenische Maßnahme gegenüberstand. Damit das Ideal der gesunden, kräftigen „deutsch-blütigen“ Familie sich auch in den zukünftigen Generationen realisieren könne, musste dem Schutz der genetischen Ausstattung des Menschen eine besondere Bedeutung zugemessen werden, die sich an ihrem jeweiligen „Wert“ für die Gesellschaft orientierte.

 

Die Diskussion über mögliche negative Auswirkungen der Strahlenbehandlung auf die Gonaden („Röntgenstrahlen als Keimgift“) beunruhigte eine breitere Öffentlichkeit seit Anfang der 1930er Jahre. Die sorgfältige Einhaltung von Strahlenschutzvorschriften und ihre ständige Weiterentwicklung gehörten zu den Grundlagen strahlenmedizinischer Berufspraxis. Durch den eugenischen Diskurs kam als neue Dimension die Bedrohung des „Volkskörpers“ durch Strahlen­schäden hinzu.

Bereits aus den 1920er Jahren stammt die Feststellung, dass es rassen­hygienisch nicht zu billigen sei, „wenn wohlveranlagte Menschen im Dienste der Kranken und Schwachen ihre Erbmasse ruinieren“, so Fritz Lenz in einem weitverbreiteten Handbuch. Er warb daher ganz besonders beim therapeutischen Einsatz der Röntgenstrahlen für den eugenisch indizierten Schutz der „Erbmasse“ der Röntgenärzte. Durchdrungen von dem Glauben an die unterschiedliche Wertigkeit der Menschen schlug er weiter vor, diese Arbeit Personen vorzube­halten, deren Fortpflanzung aus irgendeinem Grunde nicht oder nicht mehr in Betracht komme.

 

Die Publikationen von Fritz Lenz, besonders das als „Baur/Fischer/Lenz“ bekannte „Handbuch der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“, prägten die eugenischen und rasse­hygienischen Vorstellungen der Na­tional­sozialisten nachdrücklich.

Plakat von 1938 (Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg)

DRK-Schwestern kleiden Arzt mit Röntgenschutz ein (Ullstein-Bild, 1004331226)

Holfelder, Hans/Friedrich Berner: Atlas des Röntgenreihenbildes des Brustraumes.

Auf Grund der Auswertung von über 900.000 Röntgenreihenschirmbildern, Leipzig 1939

Deutsche Röntgengesellschaft e.V. © 2018

|   Impressum | Datenschutz